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eIDAS 2.0 und die EU Digital Identity Wallet
Der EU-Rahmen für die elektronische Identifizierung, einschliesslich einer digitalen Identity Wallet für alle Bürgerinnen und Bürger.
eIDAS ist die EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste wie elektronische Signaturen. Ihre Revision, die Verordnung (EU) 2024/1183, bekannt als eIDAS 2.0, ist im Mai 2024 in Kraft getreten. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihren Bürgerinnen und Bürgern eine European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) anzubieten.
Was die Wallet kann
- Sie speichert die geprüften Identitätsdaten und weitere Nachweise einer Person auf deren Smartphone.
- Sie erlaubt es, nur ausgewählte Merkmale mit einem Dienst zu teilen, zum Beispiel einen Altersnachweis.
- Sie kann genutzt werden, um Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu unterzeichnen.
- Bestimmte private Dienste wie Banken müssen sie akzeptieren, wenn eine starke Identifizierung verlangt ist.
Bedeutung für die Schweiz
Die Schweiz ist nicht an eIDAS gebunden. Die Schweizer E-ID und die Wallet swiyu sind aber auf Kompatibilität ausgelegt, damit Schweizer und EU-Identitäten künftig zusammenspielen können.
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