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Datenminimierung

Nur die Personendaten erheben und aufbewahren, die tatsächlich gebraucht werden.

Datenminimierung ist ein Grundprinzip sowohl der DSGVO als auch des Schweizer Datenschutzgesetzes: Erheben Sie nur, was Sie für einen klaren Zweck brauchen, und bewahren Sie es nicht länger auf als nötig. In der Identitätsprüfung, wo es um Ausweise und Gesichter geht, ist das wichtiger als fast überall sonst.

In der Praxis

  • Nur die Prüfungen verlangen, die ein Anwendungsfall wirklich braucht. Eine Altersprüfung braucht keine vollständige Identität.
  • Wo es das Gesetz erlaubt, das Ergebnis einer Prüfung speichern statt Kopien aller Bilder.
  • Aufbewahrungsfristen festlegen und Daten nach deren Ablauf automatisch löschen.
  • Einschränken, wer im Unternehmen Prüfdaten einsehen kann.

Warum sich das auch geschäftlich lohnt

Daten, die Sie nicht haben, können auch nicht abfliessen. Kleinere Datenbestände vereinfachen zudem Auskunftsbegehren, Audits und die Beurteilung von Datenschutzverletzungen.

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