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nDSG (Schweizer Datenschutzgesetz)

Das revidierte Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz, in Kraft seit dem 1. September 2023.

Das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG, auch revDSG, englisch nFADP) regelt, wie Personendaten in der Schweiz bearbeitet werden. Es hat das Schweizer Recht näher an die DSGVO gebracht, mit strengeren Transparenzpflichten, Datenschutz durch Technik und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen sowie einer Meldepflicht für bestimmte Datenschutzverletzungen. Die Aufsicht liegt beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).

Was für die Identitätsprüfung zählt

  • Biometrische Daten, die eine Person eindeutig identifizieren, sind besonders schützenswerte Personendaten.
  • Betroffene Personen müssen über die Bearbeitung informiert werden, auch über Empfänger und Länder im Ausland.
  • Bei Bearbeitungen mit hohem Risiko kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig sein.
  • Bussen nach nDSG richten sich gegen die verantwortlichen Personen, nicht gegen das Unternehmen, und können bis zu CHF 250'000 betragen.
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