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MiCA (EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte)

Die EU-Verordnung mit gemeinsamen Regeln für Emittenten von Kryptowerten und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen.

Die Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) schafft einen einheitlichen Rahmen für Krypto in der EU. Die Regeln für Stablecoins gelten seit dem 30. Juni 2024, jene für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen seit dem 30. Dezember 2024, mit nationalen Übergangsfristen.

Was sie regelt

  • Die Zulassung von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen wie Börsen und Verwahrern, mit EU-weitem Passporting.
  • Regeln für die Ausgabe und das Angebot von Kryptowerten, einschliesslich Stablecoins.
  • Regeln zu Verhaltenspflichten, Verwahrung und Marktmissbrauch.

Die zugehörigen AML-Regeln

Die Identifizierungspflichten für Krypto-Unternehmen ergeben sich vor allem aus den EU-Geldwäschereiregeln und der Geldtransferverordnung, welche die «Travel Rule» auf Krypto-Transfers anwendet. Zusammen machen sie zuverlässiges KYC zu einem festen Bestandteil jedes Krypto-Geschäfts in der EU.

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