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- MiCA (EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte)
MiCA (EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte)
Die EU-Verordnung mit gemeinsamen Regeln für Emittenten von Kryptowerten und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen.
Die Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) schafft einen einheitlichen Rahmen für Krypto in der EU. Die Regeln für Stablecoins gelten seit dem 30. Juni 2024, jene für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen seit dem 30. Dezember 2024, mit nationalen Übergangsfristen.
Was sie regelt
- Die Zulassung von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen wie Börsen und Verwahrern, mit EU-weitem Passporting.
- Regeln für die Ausgabe und das Angebot von Kryptowerten, einschliesslich Stablecoins.
- Regeln zu Verhaltenspflichten, Verwahrung und Marktmissbrauch.
Die zugehörigen AML-Regeln
Die Identifizierungspflichten für Krypto-Unternehmen ergeben sich vor allem aus den EU-Geldwäschereiregeln und der Geldtransferverordnung, welche die «Travel Rule» auf Krypto-Transfers anwendet. Zusammen machen sie zuverlässiges KYC zu einem festen Bestandteil jedes Krypto-Geschäfts in der EU.
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